Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung (15.10.21)
Die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.
Wechsel der Bewertungsmethode für Dienstwagenfahrten zur Arbeit (1.9.21)
Die Bewertungsmethode für den Nutzungsvorteil aus Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeit kann unterjährig nicht gewechselt werden, aber eine rückwirkende Änderung zum Jahresanfang ist möglich.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten (6.8.21)
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Verpflegung und Unterkunft in Auslands- und Praxissemestern (6.8.21)
Während Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte.
Kilometerpauschale gilt nicht bei Fahrten im Linienverkehr (26.5.21)
Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.
Werbungskostenabzug für Fahrkarte trotz Home Office-Pauschale (11.5.21)
Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn die Entfernungspauschale durch die Arbeit im Home Office den Kaufpreis nicht abdeckt.
Pflichtveranlagung wegen Bezug von Kurzarbeitergeld (15.4.21)
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf Mahlzeit (15.4.21)
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 (15.3.21)
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Sofortabschreibung für Computer und Software (20.1.21)
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.

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