Selbständige und Unternehmer

Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung (26.3.25)
Es bleibt dabei, dass der Anscheinsbeweise für eine private Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer nur mit umfassenden und stichhaltigen Indizien oder einem Fahrtenbuch widerlegt werden kann.
Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß (25.3.25)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition (25.3.25)
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus (11.3.25)
Die Tätigkeit eines Tätowierers kann eine gewerbesteuerfreie künstlerische Tätigkeit sein.
Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe (26.2.25)
Viele Betriebe müssen ab 2025 die Künstlersozialabgabe erst dann ermitteln und abführen, wenn die im Jahr insgesamt gezahlten beitragspflichtigen Entgelte über 700 Euro liegen.
Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025 (11.2.25)
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden (31.1.25)
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.
Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025 (30.1.25)
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen (16.1.25)
Allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu verkaufen, macht das Wirtschaftsgut noch nicht zum Teil des Umlaufvermögens.
Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung (16.1.25)
Ein Fahrtenbuch darf bei der Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung nicht allein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

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