Umsatzsteuer

Erneute Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern? (1.7.14)
Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.
Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen (1.7.14)
Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.
Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (1.6.14)
Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.
Zahlungsverweigerung von Beginn an verhindert Vorsteuerabzug (1.6.14)
Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsatzsteuer auf zubereiteten Kaffee (1.6.14)
Zubereiteter Kaffee unterliegt als Getränk grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Ausgleichzahlungen bei Leasingende (1.5.14)
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.
Spätere Korrektur der Vorsteueraufteilung (1.5.14)
Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Leistungsbeschreibung in einer Rechnung (1.5.14)
Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.
Sicherungseinbehalt berechtigt zur Umsatzsteuerberichtigung (1.4.14)
Ein mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (28.3.14)
Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück