Umsatzsteuer

Vorsteuererstattung als Betriebseinnahme (1.3.15)
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft (1.3.15)
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.
Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Metallen (1.2.15)
Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.
Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft (1.2.15)
Der Bundesfinanzhof hat sich mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen befasst, die entstehen können, wenn mehrere Unternehmer zusammen ein Gerät anschaffen.
Neuer Leistungsort für elektronische Dienstleistungen (4.1.15)
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Änderungen für Unternehmer und Freiberufler (31.12.14)
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift (1.12.14)
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Überlassung von Transportbehältern gegen Pfand (1.12.14)
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transporthilfsmitteln geäußert.
Buchnachweis für Ausfuhrlieferungen (1.11.14)
Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen befasst und dabei die Verbuchung auf einem separaten Konto als Möglichkeit anerkannt.
Leistungsempfänger hat keinen direkten Erstattungsanspruch (1.11.14)
Der Leistungsempfänger kann nicht direkt beim Finanzamt die Erstattung von zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen.

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