Umsatzsteuer

Umsatzsteuersenkung: Verzicht auf Einzelpreisauszeichnung (2.7.20)
Statt alle Waren und Dienstleistungen einzeln neu zu bepreisen können Händler und Dienstleister die Umsatzsteuersenkung an Verbraucher auch durch einen Rabatt an der Kasse weitergeben.
Umsatzsteuersenkung: Änderungen für Gastronomie und Catering (2.7.20)
Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.
Umsatzsteuersenkung: Gutscheine und die Folgen der Steuersatzsenkung (2.7.20)
Gutscheine können durch die Senkung der Umsatzsteuersätze nicht nur zur Herausforderung, sondern in bestimmten Fällen auch zur Gestaltungsmöglichkeit werden.
Umsatzsteuersenkung: Falscher Steuerausweis in einer Rechnung (2.7.20)
Ist in einer Rechnung nicht der richtige Steuersatz ausgewiesen, hat das für den Rechnungsaussteller oder den Rechnungsempfänger einen teilweisen Steuernachteil zur Folge.
Umsatzsteuersenkung: Dauerleistungen und Verbrauchskosten (2.7.20)
Bei Dauerleistungen sowie Neben- und Verbrauchskosten wirkt sich die Senkung der Umsatzsteuersätze ebenfalls aus.
Umsatzsteuersenkung: Anzahlungen und Teilleistungen (2.7.20)
Die umsatzsteuerliche Handhabung von Anzahlungen hängt vom Zeitpunkt der späteren Lieferung oder Leistung ab.
Umsatzsteuersenkung: Datum der Lieferung oder Leistung (2.7.20)
Die Entstehung der Umsatzsteuer hängt allein vom Datum der Lieferung oder Leistung ab.
Senkung der Umsatzsteuer ab 1. Juli 2020 (1.7.20)
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten niedrigere Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % statt 19 % und 7 %.
Konjunkturpaket zur Corona-Krise enthält viele Steueränderungen (29.6.20)
Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.
Rückgängigmachung der Umsatzsteuer auf Grundstücksverkauf (2.5.20)
Während der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Immobilienverkäufe nur im notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann, ist die Rückgängigmachung des Verzichts bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung möglich.

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