Umsatzsteuer

Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024 (16.12.23)
Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.
Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (26.10.23)
Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen.
Vorabhinweise zur Einführung der e-Rechnung (25.10.23)
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (25.10.23)
Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen.
Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer (26.9.23)
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer.
Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde (16.9.23)
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig (11.9.23)
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung.
Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes (10.9.23)
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen (30.8.23)
Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer.
Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw (25.7.23)
Die Aufteilung der Vorsteuer bei einem sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze verwendeten Fahrzeug richtet sich nach der Fahrleistung für die jeweiligen Umsätze.

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