Umsatzsteuer

Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen (4.12.24)
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags (31.10.24)
Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft (2.10.24)
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte (21.8.24)
Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.
Pflicht zur E-Rechnung trifft auch Vereine (21.8.24)
Auch Vereine müssen ab dem nächsten Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und spätestens in einigen Jahren selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen.
Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet (2.8.24)
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Details zur Einführung der E-Rechnung (1.8.24)
Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (24.5.24)
Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (1.4.24)
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Einführung der Pflicht zur E-Rechnung (1.3.24)
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.

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