Umsatzsteuer

Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung (26.3.25)
Die Lieferung von Mieterstrom kann eine selbstständige Hauptleistung sein, die der Umsatzsteuer unterliegt, womit der Vorsteuerabzug aus der angeschafften PV-Anlage möglich ist.
Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition (25.3.25)
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht (11.3.25)
Wie andere spezialisierte Unterrichtsarten ist auch der Flugunterricht für Hobbypiloten kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht.
Immobilienkäufer haftet nicht für Umsatzsteuer aus fortgeführten Mietverträgen (10.3.25)
Zwar gehen Mietverträge beim Kauf einer Immobilie auf den Käufer über, dieser haftet aber nicht für die vom Voreigentümer darin ausgewiesene Umsatzsteuer.
Steuerfreiheit von Bildungsleistungen (10.2.25)
Trotz einer Änderung der Steuerbefreiungsregelung für Bildungsleistungen behalten die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden ihre Gültigkeit.
Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025 (30.1.25)
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen (4.12.24)
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags (31.10.24)
Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft (2.10.24)
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Pflicht zur E-Rechnung trifft auch Vereine (21.8.24)
Auch Vereine müssen ab dem nächsten Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und spätestens in einigen Jahren selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen.

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