GmbH-Ratgeber

Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers (28.1.05)
Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Schnellere und billigere Handelsregistereintragungen (24.12.04)
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer (24.12.04)
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen (24.12.04)
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Geschäftsführerhaftung bei interner Zuständigkeitsvereinbarung (12.11.04)
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (1.10.04)
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-Mehrheit (20.8.04)
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Zinslose Abschlagszahlung auf Gewinntantieme (9.7.04)
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
Amtsniederlegung des Geschäftsführers (28.5.04)
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern (16.4.04)
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.

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