GmbH-Ratgeber

Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer (1.1.06)
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.
Pflichtveröffentlichungen einer GmbH (1.12.05)
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Klagerecht einer GmbH & Co. KG (1.12.05)
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
Die Finanzplanung der Großen Koalition (12.11.05)
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften (1.11.05)
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen (1.11.05)
Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.
Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer (1.10.05)
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Haftung einer Limited (1.10.05)
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
Umwandlung einer Versorgungszusage in eine Einmalzahlung (1.10.05)
Eine Steuerermäßigung für die Umwandlung einer Versorgungszusage in eine Einmalzahlung kommt nicht in Betracht, wenn das dazu führende Ereignis vom Steuerpflichtigen selbst verursacht und die Ablösemöglichkeit zuvor festgelegt war.
Reisen eines Gesellschafter-Geschäftsführers (1.9.05)
Übernimmt die GmbH Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Reise durch dessen Privatinteressen veranlasst oder wesentlich bestimmt wurde.

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