GmbH-Ratgeber

Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung (1.7.15)
In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Rechtzeitige Registrierung für den Kirchensteuerabzug (1.7.15)
Für den jährlichen Abruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals müssen sich Kapitalgesellschaften rechtzeitig registrieren, könen den Abruf aber jetzt auch erstmals durch den Steuerberater vornehmen lassen.
Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen (1.6.15)
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Wohnraumüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung (1.6.15)
Ob eine Wohnraumüberlassung zu einer ortsüblichen, aber nicht kostendeckenden Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften (1.5.15)
Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung (1.4.15)
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr (1.4.15)
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Zeitpunkt der Verlustrealisierung kann nicht gewählt werden (1.4.15)
Den Auflösungsverlust aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft kann ein Gesellschafter nur zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend machen.
Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit (1.3.15)
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft (1.3.15)
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.

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