Personal, Arbeit und Soziales

Bilanzsteuerliche Behandlung von Altersteilzeit im Blockmodell (1.6.07)
Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Verbilligte Leasingkonditionen führen zu Arbeitslohn (1.5.07)
Nicht nur Personalrabatt, auch verbilligte Leasingkonditionen für die Arbeitnehmer eines Kfz-Händlers führen zu einem gelwerten Vorteil, der als Arbeitslohn gilt.
Rückstellung für Jubiläumsleistungen (1.5.07)
Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.
Leistungen aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung sind kein Arbeitslohn (1.4.07)
Leistungen, die Ihr Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung wegen eines Unfalls im privaten Bereich erhält, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Keine 1 %-Regelung bei Ausschluss der privaten Nutzung (1.3.07)
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern (1.3.07)
Die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern kann ausnahmsweise auch im ganz überwiegend betrieblichen Interesse liegen und ist dann kein steuerpflichtiger Sachbezug.
Wegfall des Werkstudentenstatus rechtfertigt keine Kündigung (1.2.07)
Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
Trinkgeld weiterhin steuerfrei (1.1.07)
Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Weihnachtsgeld zählt mit bei Urlaubsrückstellungen (1.1.07)
Es gibt keine Bedenken, das 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld bei der Bildung von Urlaubsrückstellungen zu berücksichtigen.
Bewertung eines geldwerten Vorteils (1.1.07)
Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.

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