Personal, Arbeit und Soziales

Bewertung von Sachbezügen (1.6.13)
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.
Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten (1.6.13)
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer (1.6.13)
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen.
Zusatzleistungen zum Arbeitslohn (1.6.13)
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.
Umgang mit Fehlern im ELStAM-Programm (1.5.13)
Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Kurzfristige Beherbergung von Arbeitnehmern (1.5.13)
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses (1.4.13)
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.
Bundesfinanzhof hält 1%-Regelung für verfassungsgemäß (1.4.13)
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß
Anscheinsbeweis durch vergleichbares Fahrzeug widerlegt (1.3.13)
Ein gleichwertiges Auto im Privatvermögen entkraftet den Anscheinsbeweis, der sonst für eine Privatnutzung betrieblicher Pkw und damit für die Anwendung der 1 %-Regelung spricht.
Lohnzufluss aus Aktienoptionen (1.3.13)
Wenn gewährte Aktienoptionen nicht einfach ausgeübt, sondern anderweitig verwertet werden, richtet sich der steuerpflichtige Arbeitslohn nach Zeitpunkt und Wert bei der Verwertung der Optionen.

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