Personal, Arbeit und Soziales

Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen (1.5.15)
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer (1.5.15)
In bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt.
Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung (1.4.15)
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr (1.4.15)
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft (1.4.15)
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
Personalrabatte von Dritter Seite (1.3.15)
Ob die Rabatte, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten, zum Arbeitslohn gehören oder nicht, erklärt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Schreiben.
Günstige Regelung bei Betriebsveranstaltungen in Altfällen (1.2.15)
Das Bundesfinanzministerium hat die beiden arbeitnehmerfreundlichen Urteile zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen jetzt veröffentlichen lassen, womit diese zumindest bis Ende 2014 anwendbar sind.
Fahrt- und Reisekosten von Unternehmern (1.2.15)
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie von Reisekosten geäußert.
Beitragsbemessungsgrenzen 2015 (3.1.15)
Aufgrund der guten Konjunktur steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzwerte der Sozialversicherung zum Jahreswechsel um 2 bis 3 %.
Geldwerter Vorteil bei Betriebsveranstaltungen (3.1.15)
Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.

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