Personal, Arbeit und Soziales

Stärkung und Reform der Betriebsrente (30.8.17)
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Verbindliche Anwendung der Digitalen LohnSchnittstelle (1.8.17)
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist.
Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedet (30.7.17)
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen (30.5.17)
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Besteuerung des Dienstwagens bei Fahruntüchtigkeit (1.5.17)
Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.
Arbeitsverhältnis zwischen nahestehenden Personen (1.5.17)
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen sind nicht in derselben Form auf Arbeitsverhältnisse mit Dritten anzuwenden, selbst wenn es sich um eine nahestehende Person handelt.
Zuschläge für Bereitschaftsdienst (1.4.17)
Aus pauschal gezahlten Zuschlägen für einen Bereitschaftsdienst kann nicht einfach der auf Sonntage und Nachtarbeit entfallende Teil herausgerechnet und als steuerfrei behandelt werden.
Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums (1.4.17)
Die Finanzverwaltung hat erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums möglich ist.
Reform der betrieblichen Altersversorgung (31.3.17)
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden.
Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens (1.3.17)
Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

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