Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Die Kosten für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhausgrundstücks sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat allerdings eine ganze Reihe an Voraussetzungen an die Abziehbarkeit geknüpft:



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