Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt.

Das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses ist am 24.12.2000 in Kraft getreten. Der durch das Gesetz gewährte Zuschuss beträgt 5 DM je Quadratmeter Wohnfläche. Sind Sie Empfänger von Ausbildungsförderung oder Ausbildungsgeld oder Bewohner eines Heimes, ist eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zugrunde zu legen. Folgende Personen sind anspruchsberechtigt:



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