Degressive AfA für Garagen

Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.

Bei Garagen, die nachträglich auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes errichtet worden sind, kann es sich um gegenüber dem Mietwohnkomplex selbstständig abschreibbare "Gebäude" handeln, die dann auch degressiv abgeschrieben werden können. Voraussetzung ist, dass

Im Ergebnis besteht damit ein erheblicher Unterschied zu den Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern.



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