Landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel?

Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.

Das Finanzgericht Münster musste sich mit der Frage befassen, ob bei der Veräußerung mehrerer Parzellen ein gewerblicher Grundstückshandel oder lediglich ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft vorliegt. Die getroffene Abgrenzung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Im zweiten Fall ist auch die Veräußerung von nur drei Grundstücken wegen der bereits anfänglich gegebenen Veräußerungsabsicht ein gewerblicher Grundstückshandel. Der Gewerbebetrieb beginnt in der Regel dann, wenn Sie mit Tätigkeiten beginnen, die die Grundstücksgeschäfte vorbereiten. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt des Grunderwerbs.



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