Urteil zum gewerblichen Grundstückshandel

Mit einem neuen Urteil präzisiert der Bundesfinanzhof die Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel.

Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ein gewerblicher Grundstückshandel erst dann angenommen, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb oder der Bebauung mehr als 3 Immobilienobjekte verkauft werden. Werden weniger als 4 Objekte in dem Zeitraum verkauft, so müssen besondere Anzeichen vorliegen, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen. Solche Anzeichen können nach der bisherigen Rechtsprechung ein Verkauf vor der Bebauung, eine Bebauung nach den Wünschen des Erwerbers oder eine Einschaltung des Bauunternehmens des Bebauers sein. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil weitere Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel festgelegt:

Es kommt also immer darauf an, ob dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er von vornherein zum Verkauf entschlossen war.



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