Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Nach einem coronabedingten Stillstand zum vergangenen Jahreswechsel werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023 wieder steigen, und zwar um rund drei Prozent.

Zum Jahreswechsel wurden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte wieder angepasst. Die den Werten für 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 lag im Bundesdurchschnitt bei 3,30 %, nachdem die Löhne im Vorjahr pandemiebedingt noch um 0,15 % gesunken waren. Daraus folgt nach einem Jahr des Stillstands wieder ein deutlicher Anstieg der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023.



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