Reform der Grundsteuer ab 2025

Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die den Ländern eigene Sonderregelungen ermöglicht und 2025 voll in Kraft treten soll.

Im Frühjahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Fast ein Jahr lang haben Bund und Länder darum gestritten, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform genau aussehen soll. Der Politik drohte dabei, die Zeit davon zu laufen, denn das Verfassungsgericht hatte für das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Der Bundesfinanzminister hat seinen Vorschlag trotz aller Anstrengungen nicht durchsetzen können, weil sich vor allem Bayern mit Zähnen und Klauen gegen dessen Berechnungsansatz gewehrt hat.

Eine Einigung hat es am Ende trotzdem gegeben: Mit einer Änderung des Grundgesetzes wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festzulegen. Entstehen einem Bundesland durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, dürfen diese nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Bayern will von der Möglichkeit einer Sonderregelung Gebrauch machen und die Größe des Grundstücks als entscheidenden Faktor für die Bemessung der Grundsteuer festlegen. Auch Sachsen hat bereits angekündigt, einen eigenen Weg gehen zu wollen.

Ab 2025 erheben die Kommunen die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln - sei es nach dem Bundesmodell oder den abweichenden Regelungen im jeweiligen Bundesland. Die lange Vorlaufzeit ist notwendig, weil die Finanzämter Jahre brauchen, um für die rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland alle notwendigen Daten für das neue Berechnungsmodell zusammenzutragen. Deswegen werden die Finanzämter viele Immobilienbesitzer und Käufer schon deutlich vor 2025 zur Abgabe einer Feststellungserklärung für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auffordern.

Hinsichtlich der neuen Grundsteuerregelungen wurden im Vorfeld viele Vorschläge diskutiert, die unter Namen wie "Bodensteuer", "Äquivalenzmodell" oder "Kostenwertmodell" ins Rennen gingen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre also die ideale Gelegenheit gewesen, die Grundsteuer einfacher zu gestalten, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die finanzielle Belastung für die Bewohner vor allem in Großstädten mit besonders hohen Mieten zu reduzieren.

Die Regelungen, die jetzt im Gesetz stehen, erreichen jedoch keines dieser Ziele wirklich, weshalb zumindest die Steuerzahler in einzelnen Bundesländern noch auf eine Besserung der Lage durch einfachere Regelungen rechnen können. Für die große Mehrzahl der Bürger wird aber aller Voraussicht nach das Bundesmodell zur Anwendung kommen, dessen wesentliche Elemente so aussehen:



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