Sachbezugswerte für 2017

Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.

Der Bundesrat hat im November 2016 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2017 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 2 %, während der Wert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt. Die Sachbezugswerte betragen in 2017 bundeseinheitlich



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