Details zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge

Arbeitgeber können ab 2017 die Nutzung von Elektro- oder Hybridautos in mehrfacher Hinsicht steuerbegünstigt fördern. Was dabei im Detail zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erklärt.

Mit dem "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs und für die zeitweise Überlassung einer Ladevorrichtung zur privaten Nutzung von der Steuer befreit. Der Arbeitgeber kann zudem die Lohnsteuer für die Übereignung einer Ladevorrichtung oder für Zuschüsse zum Erwerb und zur Nutzung einer Ladevorrichtung mit 25 % pauschalieren. Diese Steuervorteile gelten vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt Details zu der Neuregelung bekannt gegeben.



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