Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.

Schon länger wird das Gesetz mit der unaussprechlichen Abkürzung GzUdPe-ZollkodexAnpG ("Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpasssungsgesetz") als inoffizielles Jahressteuergesetz 2016 gehandelt. Mit dieser langen Liste an Ergänzungen und Änderungen, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2015 für das Gesetz beschlossen hat, verdient es diese Einstufung nun definitiv.

Ob alle der vom Bundesrat gewünschten Änderungen tatsächlich in das endgültige Gesetz einfließen werden, das steht noch nicht fest. Fest steht aber, dass mit diesem Änderungskatalog der Beratungsbedarf zwischen Bundestag und Bundesrat für das Gesetz deutlich gestiegen ist und damit der Zeitplan nicht mehr zu halten ist, nach dem das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden sollte. Hier ist ein Überblick über die weiteren Änderungen, die die Länder am Gesetz vornehmen wollen:

Neben all diesen Änderungen weist der Bundesrat wieder einmal energisch auf die immer noch ausstehende Beratung des Steuervereinfachungsgesetzes 2013 im Bundestag hin und drängt auf eine Umsetzung in Verbindung mit dem aktuellen Gesetz. Die darin vorgesehenen Änderungen hat die Bundesregierung aber überwiegend kritisch beurteilt, sodass völlig offen ist, ob und wann diese Punkte vom Bundestag aufgegriffen werden.

Auch bei den oben beschriebenen Änderungswünschen des Bundesrats ist nicht sicher, welchen Wünschen der Bundestag letztlich entsprechen wird. Bei vielen Punkten ist der Änderungsbedarf offensichtlich, und so wird es allenfalls Detailkorrekturen geben. Andere Wünsche dürften aber auf mehr Widerstand bei Bundesregierung und Bundestag stoßen, beispielsweise was den Ausschluss von Geldbetrags-Gutscheinen als Sachbezug angeht.



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