Steuervorteil für Handwerkerleistungen

Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gelten jetzt neue Regeln. Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar.

Handwerkerleistungen im Privathaushalt sind steuerlich begünstigt: 20 % der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 Euro, werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt seine Verwaltungsanweisung zu diesem Steuervorteil aktualisiert und an Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung angepasst. Speziell für Handwerkerleistungen gilt jetzt:



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