Zweifelsfragen beim anschaffungsnahen Aufwand

Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen.

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten übersteigen. Ob der anschaffungsnahe Aufwand nun als Herstellungskosten oder als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand zu qualifizieren ist, dazu waren immer noch verschiedene Frage offen.

Verantwortlich dafür ist unter anderem ein Nebeneinander von Verwaltungsanweisungen und der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2003. Zu diesen Zweifelsfragen hat nun die Oberfinanzdirektion Rheinland Stellung genommen. Die Antworten haben wir hier für Sie zusammengefasst.



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