Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Steueraufkommen von Rentnern hat sich seit 2005 verdoppelt
Während die Zahl steuerpflichtiger Rentner seit 2005 um rund 50 % gestiegen ist, hat sich das von diesen Rentnern gezahlte Steueraufkommen in der selben Zeit mehr als verdoppelt.
Missbräuchliches Bondstripping
Dient Bondstripping allein dazu, einen Steuervorteil zu erzielen, liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, die das Finanzamt nicht anerkennen muss.
Anforderungen an vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag
Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag.
Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.
Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.

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