Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Doppelte Haushaltsführung mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten
Auch eine doppelte Haushaltsführung wegen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten führt zu abzugsfähigen Werbungskosten.
Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
Doppelte Haushaltsführung für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage
Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten.
Eingeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung genommen.
Steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern und rückwirkende Änderung der Kfz-Steuer
Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträglich noch erhöhen kann.
Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn erst im Jahr der Rückzahlung einkunftsmindernd berücksichtigt wird.
Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Auch ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, das der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse dient, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.

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