Personal, Arbeit und Soziales

Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Bewertung von Sachbezügen
Der Bundesfinanzhof und die Finanzverwaltung haben klargestellt, wie Waren und Dienstleistungen zu bewerten sind, die so am Markt nicht für Endverbraucher angeboten werden.
Firmenfitness-Programm als steuerfreier Sachbezug
Ein fortlaufend vom Arbeitgeber gewährter Nutzungsvorteil im Rahmen eines Firmenfitness-Programms ist Teil des laufenden Arbeitslohns und fließt dem Arbeitnehmer damit nicht nur einmal jährlich in einer Summe zu.
Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme
Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.
Überblick der Änderungen für 2021
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Sachbezugswerte für 2021
Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Zum Jahreswechsel steigen die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um durchschnittlich rund 3 %.
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet.
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber ist kein Lohn
Zahlt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verursachte Verwarnungsgelder, die aber gegen den Arbeitgeber als Fahrzeughalter festgesetzt wurden, liegt kein Arbeitslohn vor.
Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken an die Umsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2020 angepasst.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück