Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

EU beschließt schwarze Liste von Steueroasen
Mit einer schwarzen Liste prangert die EU 17 Staaten an, die nach Meinung der EU nicht ausreichend kooperativ im Kampf gegen Steuerflucht sind.
Steuerbescheide für 2017 frühestens ab März 2018
Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Bundesrechnungshof fordert Abbau von Steuervergünstigungen
Der Bundesrechnungshof sorgt sich um die langfristige Stabilität des Bundeshaushalts und fordert deshalb den Abbau diverser Steuervergünstigungen.
Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Höhe der Nachzahlungszinsen ist weiterhin verfassungsgemäß
Eine Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr für die Jahre 2012 bis 2015 ist in der ersten Instanz erfolglos geblieben.
Kassen-Nachschau durch das Finanzamt ab 2018
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Fristwahrende Abgabe bei einem unzuständigen Finanzamt
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.
Kapitalerträge berechtigen das Finanzamt zur Außenprüfung
Werden Kapitalerträg auf Wunsch des Anlegers nicht mit der Abgeltungsteuer sondern tariflich besteuert, kann das Finanzamt eine Außenprüfung beim Anleger durchführen, wenn durch diese Erträge die maßgebliche Schwelle überschritten wird.
Erleichterungen für Hochwassergeschädigte in Niedersachsen
Die Finanzverwaltung kommt den Betroffenen des Hochwassers in Niedersachsen Ende Juli mit verschiedenen Maßnahmen entgegen.
Verbindliche Anwendung der Digitalen LohnSchnittstelle
In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist.

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