Selbständige und Unternehmer
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.
Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Derzeit ist ein weiteres Gesetz zum Bürokratieabbau in Planung, das am 1. Juli 2007 in Kraft treten soll.
Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.
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