GmbH-Ratgeber

Organschaft durch Beherrschungsvertrag
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.
Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft
Auch die Vorgesellschaft einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft unterliegt bereits der Gewerbesteuer, wenn ihre Tätigkeit über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.
Wegfall des Verlustabzugs nach Anteilsverkauf verfassungswidrig
Der generelle Wegfall des anteiligen verbleibenden Verlustvortrags nach der Übertragung von mehr als 25 % der Anteile ist verfassungswidrig und muss rückwirkend neu geregelt werden.
Rückabwicklung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen
Wenn ein Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile noch nicht vollständig erfüllt ist, führt die Rückabwicklung des Verkaufs auch zur Rückgängigmachung der steuerlichen Folgen.
Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen
Bei der Prüfung einer Überversorgung für Pensionsrückstellungen ist das zuletzt gezahlte Gehalt nicht grundsätzlich der alleinige Maßstab, wenn die Bezüge zuvor dauerhaft reduziert wurden.
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen
Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Teilabzugsverbot durch verdeckte Gewinnausschüttung
Schon eine vergleichsweise geringe verdeckte Gewinnausschüttuung kann später eine Anwendung des Teilabzugsverbots für einen Veräußerungsverlust zur Folge haben.
Bundesfinanzhof kippt den Sanierungserlass
Die Regelung zum Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne ist verfassungswidrig, weil es keine gesetzliche Grundlage für den Erlass gibt.
Verlustverrechnung bei Körperschaften neu geregelt
Wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und die Verluste nicht außerhalb der Gesellschaft genutzt werden können, führt ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen nun nicht mehr zum Verfall der noch nicht genutzten Verluste.

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