Erben und Vererben

Testierfreiheit des Erblassers

Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.

Immobilienvermögen steuerfrei übertragen

Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.

Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer

Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.

Vergünstigungen für Betriebsvermögen

Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.

Zurechnung von Zinsen im Erbfall

Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.

Steuerklasseneinteilung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.

Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.

Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

Die Deutsche Rechtsordnung kennt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.

Neubewertung des Grundbesitzes

Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.


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