Arbeitsrecht

Fristgerechte Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss auch dann innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

Unzumutbarer Arbeitsplatzwechsel

Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.

Kündigung nur mit handschriftlicher Unterschrift

Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.

Diskriminierung durch Dritte

Arbeitgeber müssen sich keine Diskriminierung vorwerfen lassen, wenn ihre Stellenanzeigen erst von Dritten diskriminierend veröffentlicht werden. Übernimmt ein Dritter das komplette Bewerbungsverfahren, dann sind außerdem die Zivil- und nicht die Arbeitsgerichte zuständig.

Rechtswidrigkeit einer angedrohten Kündigung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.

Neue Pflichten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.

Reform der Pflegeversicherung

Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.

Zuschläge auch für Betriebsrat

Ein Arbeitnehmer hat nach seiner Wahl zum Betriebsrat auch dann Anspruch auf die bisherigen Zuschläge, wenn er für die zugehörigen Arbeiten nicht mehr eingesetzt wird.

Doppelte Schriftformklauseln unwirksam

In Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen.

Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung

Eine reine Entgeltreduzierung kann nur dann über eine Änderungskündigung erreicht werden, wenn andernfalls unmittelbar eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen müsste.


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