Personen- und Kapitalgesellschaften

Ausscheiden eines Gesellschafters aus Zwei-Mann-GbR

Mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer GbR wächst das Gesellschaftsvermögen auch ohne ausdrückliche Erklärung dem verbleibenden Gesellschafter vollumfänglich zu.

Geschäftsführerhaftung bei Aussetzung der Vollziehung

Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.

Haftung der Gesellschafter einer GbR für eine Willenserklärung

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften nicht für eine Willenserklärung, die von der Gesellschaft abzugeben ist.

Alleinhaftung des GbR-Gesellschafters für Schaden

Der Gesellschafter einer GbR muss bei einer schuldhaften Schadensverursachung allein für den Schaden aufkommen.

Kommanditistenhaftung in der Insolvenz

Kommanditisten müssen auch in der Insolvenz der Gesellschaft für ihre noch nicht vollständig erbrachte Einlage einstehen, allerdings noch nicht gegenüber dem nur vorläufig bestellten Verwalter.

Nachweis der Stammeinlage

Für den Nachweis der erbrachten Stammeinlage müssen GmbH-Gesellschafter nicht zwingend Zahlungs- und Kontounterlagen vorlegen.

Entzug der Geschäftsführungsbefugnis wegen Missbrauchs

Einem geschäftsführenden Gesellschafter kann auch dann die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden, wenn er lediglich bei einer anderen Gesellschaft seine Stellung missbraucht hat.

Fortsetzung trotz mehrheitlichem Ausscheiden

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch dann fortgesetzt werden, wenn die Mehrheit der Gesellschafter ausscheidet, soweit im Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel existiert.

Verzugszinsen für rechtswidrig entnommenes Vermögen

Entnimmt ein Gesellschafter rechtswidrig Geld aus dem Vermögen einer GmbH und verursacht damit die Insolvenz der Gesellschaft, fallen für den Zeitraum bis zur Insolvenz der Gesellschaft Verzugszinsen an.

Sofortiger Entzug der Geschäftsführungsbefugnis

Wenn der Gesellschaftsvertrag einer GbR dies vorsieht, kann einem Geschäftsführer jederzeit die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden.


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