Rund um die Familie
Vereinbarungen über ein sogenanntes Brautgeld, das von der Familie des Bräutigams dem Brautvater gezahlt werden muss, sind sittenwidrig.
Kinder können in der Regel ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts einsehen und dürfen damit über die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts mitentscheiden.
Eine Adoption kann nach der Scheidung der Ehe der Adoptiveltern aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.
Zum Jahreswechsel sind neben der Düsseldorfer Tabelle auch die Leitlinien mehrerer anderer Oberlandesgerichte für die Unterhaltsberechnung überarbeitet worden.
Auch für die Betreuung eines nichtehelichen Kin-des steht dem Unterhaltsberechtigten ein Mindestbedarf von derzeit 770 Euro im Monat zu.
Kinder dürfen zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.
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