Internet und Telekommunikation

Verkürzte Einwendungsfrist unzulässig
Ein Telefonunternehmen darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fristen für Rechnungseinwendungen verkürzen, sondern muss deutlich auf die gesetzliche Frist hinweisen.
Wettbewerbswidrige Werbung mit nicht verschaffbarer Ware
Wirbt ein Internethändler mit Waren, zu deren Beschaffung er nicht in der Lage ist, so verhält er sich wettbewerbswidrig.
Internetcafés brauchen Spielhallenerlaubnis
Ein Internetcafé, das neben dem Zugang zum Internet auch Computerspiele auf den Rechnern anbietet, braucht eine Spielhallenerlaubnis.
Widerrufsbelehrung in der Werbung
Bereits in der Werbung für den Abschluss eines Vertrages über eine Bestellhotline muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Keine Sperrmöglichkeit für Domains
Die zentrale Domainvergabestelle in Deutschland (DENIC) ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Domain zu sperren.
Unzulässigkeit von "Lockanrufen"
Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.

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