Personen- und Kapitalgesellschaften

Versammlungseinberufung durch Gesellschafter bindend
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH einstimmig einen weiteren Termin für eine weitere Versammlung, kann der Geschäftsführer diesen nicht abändern.
Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschluss
Ein Gesellschafterbeschluss kann nur durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden.
Haftungsbeschränkung bei einer GbR
Die grundsätzliche Haftungsbeschränkung einer GbR ist rechtlich nicht zulässig. Individualvertragliche Vereinbarungen sind hingegen möglich.
Geschäftsführungsverträge bei der GmbH & Co. KG
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs führt dazu, dass eine Geschäftsführertätigkeit umsatzsteuerpflichtig sein kann. Die Frist für eine mögliche Vertragsanpassung wurde aber bis Ende des Jahres verlängert.
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Unbeschränkte Haftung nach Gründungsscheitern
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.

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