Personen- und Kapitalgesellschaften

Unfähige Aufsichtsräte müssen Schadensersatz zahlen
Auch die Mitglieder freiwilliger Aufsichtsräte müssen ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft ausüben.
Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern
Wenn die Mehrheitsgesellschafter jahrelang die Gewinne thesaurieren anstatt sie auszuschütten, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Minderheitsgesellschafter vor.
Ausscheiden eines Gesellschafters aus Zwei-Mann-GbR
Mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer GbR wächst das Gesellschaftsvermögen auch ohne ausdrückliche Erklärung dem verbleibenden Gesellschafter vollumfänglich zu.
Geschäftsführerhaftung bei Aussetzung der Vollziehung
Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.
Haftung der Gesellschafter einer GbR für eine Willenserklärung
Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften nicht für eine Willenserklärung, die von der Gesellschaft abzugeben ist.
Alleinhaftung des GbR-Gesellschafters für Schaden
Der Gesellschafter einer GbR muss bei einer schuldhaften Schadensverursachung allein für den Schaden aufkommen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück