Kaufleute und Unternehmer

Umfassendes Wettbewerbsverbot führt zu Einfirmenvertretern
Wenn ein Handelsvertreter nur mit Einwilligung des Unternehmens für andere Unternehmen tätig werden kann, ist er ein Einfirmenvertreter, dessen Rechtsstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören.
Hinweis auf längere Lieferfristen notwendig
Im Internet angebotene Waren müssen grundsätzlich umgehend lieferbar sein, falls der Händler seine Kunden nicht auf eine längere Lieferfrist hinweist.
Vortäuschung eines gewerblichen Verwendungszwecks
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gelten nicht, wenn ein Verbraucher sich als Unternehmer ausgibt.
Beworbene Ware muss mindestens einen Tag lang vorrätig sein
Händler müssen einen beworbenen Artikel für mindestens einen Tag vorrätig haben, selbst wenn die Werbung einen Hinweis enthält, dass die Ware "trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft sein kann".
Beratungspflicht für Fachunternehmen
Fachunternehmen müssen ihre Kunden grundsätzlich darüber informieren, ob das bestellte Werk für die geplante Anwendung geeignet ist.
Voraussetzung einer Firmenfortführung
Die Fortführung einer Firma kann bereits dann vorliegen, wenn Dritte von einer Identität zwischen dem früheren und dem derzeitigen Unternehmen ausgehen.

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