Kaufleute und Unternehmer
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert.
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
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