Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
Wenn das Finanzamt die Steuer jahrelang zu niedrig festsetzt, darf es nicht einfach die bestandskräftigen Bescheide nachträglich mit der Begründung ändern, dass der Fehler erst so spät entdeckt wurde, weil die vom Steuerzahler ursprünglich vorgelegten Unterlagen inzwischen vernichtet wurden.
Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse
Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.
Warnung vor kostenpflichtigem Angebot für eine UStIdNr
Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.
Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
Das Finanzamt darf beim geforderten Nachweis für eine Spende ins EU-Ausland nicht übertreiben, aber der Spender muss bestimmte Anforderungen akzeptieren.
Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
Steueraufkommen steigt spürbar
Erneut prognostiziert die halbjährliche Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen als zuvor erwartet.
Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
Neue Positivliste für weiterhin gültige Verwaltungsanweisungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine jährliche Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.

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