Personal, Arbeit und Soziales

Voraussetzung für einheitliche Abfindungszahlung
Ob die Leistung des Arbeitgebers insgesamt als Abfindung steuerpflichtig ist oder nur einzelne Teilzahlungen, hängt davon ab, ob alle Teilzahlungen als Ersatz für entgangene Einnahmen gezahlt werden.
Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung
Die Frist für die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist für das Anlagejahr einmalig bis zum 31. August 2018 verlängert worden.
Überlassung eines Dienstwagens an Ehegatten mit Minijob
Zwar ist die Überlassung eines Dienstwagens an einen Minijobber ungewöhnlich, aber für das Finanzgericht Köln noch im Rahmen des Fremdüblichen, womit die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Nutzung von Firmenwagen mit der 1 %-Regelung
Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.
Vorgaben beim Fahrtenbuch für Firmenwagen
Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.
Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.
Bruttolistenpreis eines Importfahrzeugs für die 1 %-Regelung
Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.
Lohnsteuerfragen zu E-Bikes und Fahrradleasing
Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.
Rückstellungen für Altersteilzeit sind nicht zulässig
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden.

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