Personal, Arbeit und Soziales

Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Widerruf der Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Rabattfreibetrag gilt auch für Versorgungsleistungen im Ruhestand
Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht auf die Dauer der aktiven Berufstätigkeit beschränkt sondern kommt auf für Leistungen im Ruhestand in Frage.
Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2017
Bei den Sachbezugswerten ändern sich im nächsten Jahr voraussichtlich nur die Werte für Mahlzeiten.
Aktualisierte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück