Corona-Krise: Antrag auf Kurzarbeitergeld

In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.

Bei einem plötzlichen Ausfall der Arbeit aufgrund der Corona-Krise können die laufenden Lohnkosten über das Kurzarbeitergeld (Kug) zum Großteil aufgefangen werden. Bedenken Sie aber bitte, dass das Kug keine sofortige Liquiditätshilfe ist. Zwar muss die Anzeige der Kurzarbeit vor Ende des Monats, für den erstmals Kug beantragt wird, bei Arbeitsagentur eingehen. Doch der eigentliche Antrag auf das Kug und dessen Bearbeitung erfolgen erst nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums und der damit verbundenen Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss das Kug also erst einmal vorschießen und bekommt es später von der Arbeitsagentur erstattet.

Immerhin wurden die Voraussetzungen, unter denen Kug gewährt wird, rückwirkend zum 1. März 2020 reduziert und der Umfang der Kostenübernahme ausgeweitet. Statt bisher mindestens 30 % betroffener Arbeitnehmer besteht der Anspruch auf Kug schon dann, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 % (bisher mussten Arbeitgeber 80 % davon weiterhin selbst tragen). Und schließlich können auch Leiharbeitnehmer in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auch wenn die Voraussetzungen für das Kug damit niedriger sind, müssen Sie trotzdem weiterhin fünf wichtige Anforderungen berücksichtigen:

Sowohl die Anzeige von Kurzarbeit als auch der spätere Antrag auf Kug ist online oder in Papierform möglich. Eine laufend aktualisierte Zusammenstellung aller Informationen zur Kurzarbeit einschließlich zweier Erklärvideos (noch ohne die geplanten Erleichterungen) bietet die Arbeitsagentur online an. Auf der Website der Arbeitsagentur finden Sie auch den Vordruck für die Anzeige von Kurzarbeit.

Bitte bedenken Sie, dass die Arbeitsagentur aktuell ein enormes Aufkommen an Kug-Anzeigen und -Anträgen hat. Auch wenn die Zahl der Sachbearbeiter versechsfacht wurde, kann die Bearbeitung der Anträge daher einige Zeit dauern.



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