Finanzamt darf keine Strafschätzung machen

Auch wenn mancher Steuerzahler, der einen Schätzungsbescheid in Händen hält, das kaum glauben mag, so gibt es doch Regeln, an die sich das Finanzamt bei der Schätzung halten muss.

Schätzungsbescheide der Finanzämter sind gefürchtet. Häufig führen sie zu völlig überzogenen Steuerfestsetzungen. Auch wenn die Schätzung erfolgt, weil der Steuerpflichtige keine Steuererklärungen abgegeben hat, ist das Finanzamt verpflichtet, die Besteuerungsgrundlagen, welche die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben, zu ermitteln und bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen. Die Schätzung soll in sich schlüssig und vernünftig sein, der Steuerpflichtige soll aber auch nicht dadurch, dass er keine Steuererklärung abgegeben hat, begünstigt werden.



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