Maßnahmen bei falschem Steuerbescheid

Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen.

Neben den verschiedenen Zielvorgaben beim Finanzamt und Ihnen - Maximierung des Steueraufkommens auf der einen, Minimierung der Steuerbelastung auf der anderen Seite - führt vor allem das auslegbare und interpretierbare Steuerrecht dazu, dass es häufig zu Streitigkeiten bei den Steuerbescheiden kommt. Nicht selten kommt es vor, dass Änderungsanträge beim Finanzamt gestellt werden müssen, um fehlerhaft ergangene Steuerbescheide abzuändern und zu korrigieren. Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um gegen einen Steuerbescheid vorzugehen:

Ein wichtiger Unterschied zwischen Einspruch und Änderungsantrag besteht darin, dass nur der Einspruch dazu führt, dass der Steuerbescheid nicht rechtskräftig wird. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausnahmsweise auch dann ein Änderungsantrag in Betracht kommt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen ist und Sie erst dann einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid entdecken.



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