Datenzugriff der Finanzverwaltung

Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.

Seit Beginn des vergangenen Jahres haben die Betriebsprüfer Zugriff auf die in Ihrem EDV-System gespeicherten Daten. Der Zugriff erstreckt sich nicht nur auf die Daten des laufenden Jahres, sondern auch auf die Daten früherer Jahre, sofern diese in Ihrem EDV-System verfügbar sind. Der Prüfer hat 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs, die er auch kumulativ wählen kann:



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