Änderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.

Zwar hatten sich die Finanzminister der Länder am 27. März 2014 grundsätzlich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollten aber weiter verschärft werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz vorgelegt, mit dem die Änderungen zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden sollen.

Unter anderem soll der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verdoppelt und der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Daneben ist in dem Gesetz aber auch eine wichtige Änderung für alle Unternehmer enthalten, für die nun wieder mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, indem eine praktikablere Handhabung von Korrekturen der Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung festgeschrieben wird.



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