Neue Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht.

Nach vier Jahren hat das Bundesfinanzministerium wieder seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet und an Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung angepasst. Damals enthielt die Verwaltungsanweisung zum ersten Mal eine Aufstellung darüber, welche konkreten Leistungen begünstigt oder nicht begünstigt sind. Diesmal gibt es eher geringfügige Änderungen. Die folgenden Regeln gelten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse.



Übersicht - Eine Seite zurück